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„Ich war ein Sklave“ – Ein Bericht über Menschenhandel

Dr. Christoph Lindner ist Kooperationsanwalt der RLC Regensburg und behandelt derzeit unter anderem den Fall von Issa Pene. Er ist senegalesischer Flüchtling und ein Opfer von Menschenhandel. Auch Mitglieder der RLCR sind bei der Fallbearbeitung involviert. Hier ein Bericht.


Text von Julia Traßl, Einleitung von Carmen Mohr


Issa Pene kam 2013 nach Deutschland. Seit mittlerweile zwei Jahren wird er von RA Dr. Christoph Lindner und unseren RLC Beratern tatkräftig unterstützt, da er sich sowohl seine Arbeitserlaubnis als auch seinen Aufenthalt hier in Deutschland durch mehrere Instanzen erstreiten muss.


Herr Pene stammt aus dem Senegal und wurde mehrfach von seinem eigenen Onkel als Kindersklave nach Mauretanien verkauft. Dort wurde er jahrelang zu schwerster Arbeit unter erniedrigenden Umständen gezwungen und körperlich misshandelt. Zwei Fluchtversuche scheiterten, da ihn selbst die senegalesischen Behörden wieder seiner Familie und diese ihn wiederum dem Sklavenhändler auslieferten. Sein letzter Fluchtversuch führte ihn schließlich nach Deutschland. Über den Fall berichtete nun sogar die Bild am Sonntag: http://www.bild.de/news/inland/fluechtling/ich-war-ein-sklave-54058824.bild.html


Seine Rechte nach nationalen und internationalen Regelungen sind klar: die Menschenhandelsrichtlinie (2011/36/EU) sowie die ständige Rechtsprechung des EGMR Art. 3 und 4 EMRK fordern, dass Herr Pene effektiven Schutz erhält. Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) gewährt ihm als Opfer von Menschenhandel die Beweisvermutung, dass er bei einer Rückkehr in den Senegal erneut gefährdet wäre. Diese Rechtswirkung erkennt auch das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen an (u.a. BVerwG, Urteil vom 27. 4. 2010 – 10 C 4/09, NVwZ 2013, 1167). Das VG München lehnte im Urteil zu Herrn Pene dessen Recht auf Asyl hingegen ab, da der Senegal ein sicheres Herkunftsland sei. Die oben genannte Rechtsprechung des BVerwG wurde ignoriert. Derzeit warten wir seit Februar 2017 auf die Zulassung der Berufung beim BayVGH Ansbach und haben nun Verzögerungsrüge erhoben. Es scheint uns unzumutbar, das Verfahren eines Schutzsuchenden, der solche Erfahrungen durchleben musste, aufgrund Personalmangels und Überlastung hinauszuzögern. Herr Pene darf trotz eines entsprechenden Jobangebots zwischenzeitlich nicht einmal arbeiten. Die genauen rechtlichen Hintergründe hat RA Dr. Christoph Lindner hier zusammengetragen:


https://lindnerrecht.de/ich-war-ein-sklave-rechtsdurchsetzung-fuer-opfer-schwersten-menschenhandels/

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