Team
Hier finden Sie eine Übersicht über unser gesamtes Team. Eine Übersicht über den Aufbau unseres Vereins und der RLC Regensburg finden Sie im Organigramm.
Der Leitungsrat
Die Aufgaben des Leitungsrats
Der Leitungsrat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, welche einmal im Jahr bei der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Leitungsrat kommt einmal im Monat mit einem Mitglied aus dem Fachrat zusammen, tauscht sich aus und berät über aktuelle Themen, welche die Refugee Law Clinic betreffen. Der Leitungsrat ist ebenfalls dafür zuständig, neue Mitglieder anzuwerben und durch Informations- und Einführungsveranstaltungen auf die Refugee Law Clinic aufmerksam zu machen. Zudem werden im Semester regelmäßig Schulungen, Gerichtsverhandlungen und andere interessante Vorträge von Seiten des Leitungsrats geplant und durchgeführt. Der Leitungsrat ist zuständig für die Website, das Fundraising und die Pressearbeit.
Der Fachrat
Die Aufgaben des Fachrats
Dem Fachrat gehören mindestens ein Volljurist sowie weitere zur Anleitung der Tätigkeiten fachlich qualifizierte Personen an. Die Mehrheit der Fachratsmitglieder muss mindestens ein juristisches Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben. Der Fachrat hat die Aufgabe, die Beratungstätigkeit der RLCR zu begleiten und ihren Mitarbeitern fachlich zur Seite zu stehen, insbesondere indem er die Auswahl geeigneter Fälle und die individuelle Beratungstätigkeit anleitet.
Studentische Hilfskräfte (SHK)/ Mitarbeiter
Die Aufgaben der SHK
Die SHK (Studentische Hilfskräfte, angestellt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Alexander Graser) kümmern sich um die Verwaltung der RLC. Zu ihren Aufgaben gehören primär die Kontrolle des Mailpostfachs, die Mitglieder- und Fallverwaltung sowie die Betreuung unseres Aktenverwaltungsprogramms Redmine. Wenn ihr Fragen zu eurer Mitgliedschaft, dem Newsletter oder Redmine habt sind sie die richtigen Ansprechpartner, aber auch für sonstige Probleme stehen sie gerne zur Verfügung.
Der Vorstand
Die Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und hat die Befugnis, den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von §26 BGB zu vertreten. Die Aufgaben des Vorstands umfassen die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand ist auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Vereinstätigkeit im Rahmen des Vereinszwecks und der gesetzlichen Vorschriften, einschließlich derer zur Gemeinnützigkeit, erfolgt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und hat eine Amtszeit von zwei Jahren. Die Amtszeit kann durch Wiederwahl verlängert werden. Bei Bedarf kann der Vorstand auch während seiner Amtszeit ergänzt werden, wenn ein Mitglied ausscheidet. Insgesamt hat der Vorstand die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Umsetzung des Vereinszwecks.