Seit 2022 besuchen wir monatlich die Einrichtung für Abschiebungshaft in Hof und treffen
dort Gefangene. Wir bieten Rechtsberatung an und gehen gerichtlich gegen Haftbeschlüsse unserer Mandanten vor. Unser Ziel ist dabei, den rechtsstaatlichen Defiziten zumindest entgegenzuwirken und möglicherweise sogar die Rechtspraxis zu besserer Qualität zu bewegen.
Erst in dieser Woche konnten wir einen weiteren Erfolg verzeichnen. In dem Fall hatte das
Amtsgericht Weiden i. d. Oberpfalz einen Haftbeschluss mit unzulässig langer Haftdauer
angeordnet. Das Amtsgericht Hof stellte auf unseren Antrag hin die Rechtswidrigkeit dieses Haftbeschlusses fest.
Derzeit sind auch zwei unserer Fälle nach erfolgloser Beschwerde am Landgericht beim
Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dort rügen wir unter anderem die
Europarechtswidrigkeit der Abschiebungshafteinrichtung in Hof. Bereits im März 2024 hat
der BGH die Einrichtung für Abschiebungshaft in Hof wegen seiner Einschluss- und
Besuchszeiten für europarechtswidrig erklärt (BGH-Beschluss vom 26. März 2024 – XIII ZB 85/22). Darauf aufbauend wollen wir auch die inzwischen geänderten Einschlusszeiten für rechtswidrig erklärt wissen. Denn unserer Auffassung nach verstoßen die Bedingungen in der Abschiebungshaft in Hof weiterhin gegen Europarecht.
Für diese zwei Fälle haben wir im September 2024 Spenden gesammelt, denn für eine Klage beim BGH benötigt man einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt. Dank der großzügigen Unterstützung konnten wir über 800 € sammeln und damit die gesamten Anwaltskosten decken.
Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, wie der BGH in unseren Verfahren entscheidet.
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