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12. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht

Die RLC Regensburg unterstützt seit 2015 Geflüchtete in der Umgebung bei Fragen im Recht insbesondere im Asyl- und Asylverfahrensrecht. Doch das Netzwerk Migrationsrecht engagiert sich bereits seit 2007 für Migranten aller Art. Die Zielsetzung des Netzwerks ist es den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich des Migrationsrechts zu fördern.


Zur diesjährigen Herbsttagung wurde ich vom Dachverband der RLCs Deutschland Refugee Law Clinics Deutschland e.V. eingeladen um dort über unser Projekt „Rechtsberatung im AnkER Zentrum Regensburg Zeißstraße“ zu berichten. Doch dazu später mehr.


Einleitung : Carmen Mohr – Text: Carmen Mohr – Bilder: Carmen Mohr


Eckdaten:

12. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht

„Inklusions- und Exklusionsprozesse im deutschen und europäischen Migrationsrechts“

09.-11.11.2018

Tagungszentrum Hohenheim


09.11.2018, Tag 1


Nachdem Freitagabend die Teilnehmer eingetroffen waren begrüßten Dr. Konstanze Jüngling von der Akademie Rottenburg-Stuttgart und Dr. Sebastian Eickenjäger vom Netzwerk Migrationsrecht uns im Plenarsaal und luden uns herzlich ein an diesem Wochenende einen Austausch von Wissenschaft und Praxis zum Thema Inklusion und Exklusion im Migrationsrecht zu starten.


Als ersten Input erhielten wir hierzu umgehend im Anschluss einen Vortrag von Prof. Dr. Elspeth Guild von der Queen Mary University London zum Thema „Keynote: Inclusion and Exclusion in the Common European Asylum System“. Dabei erörterte Sie das Thema der Solidarität der europäischen Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Verträge und hinterfragte wem diese Solidarität gelten solle, insbesondere inwieweit der einzelne Geflüchtete durch die Mitgliedstaaten und das System zum Objekt in all dem wird. Bezüglich der Inklusionsprozesse schilderte Prof. Dr. Guild, dass man sich auf die Konstanz staatlicher Entscheidungen im gesamten EU-Raum verlassen können müsse. Insbesondere müsse man bedenken, dass die Mehrheit von inkludierten Personen immer noch aus den östlichen europäischen Ländern komme, vorne an aus der Ukraine, und nicht etwa aus den Ländern, aus denen insbesondere seit 2015 vermehrt Menschen zu uns flüchten. Als „Fatal Flaws“ deklarierte sie hierbei den Kampf zwischen Schengen-Abkommen vs. Dublin-VO und erläuterte die Schwierigkeiten rund um den Prozess der Reform zu Dublin IV. Zuletzt führte sie an, dass die Exklusionsprozesse derzeit verhärteter seien als je zuvor betrachte man allein die Legislative rund um VISA Blacklisten, den EU-Türkei-Deal oder die Kooperationen mit Drittstaaten um die Rücknahme Geflüchteter.


Als Typen von Inklusion und Exklusion fasste sie dabei diese der EU, der Mitgliedsstaaten und die sozialen und sozioökonomischen Faktoren zusammen, wobei sie zuletzt daran appellierte die Sichtweise von „burden to opportunity“ der Zuwanderung zu ändern.


10.11.2018, Tag 2


Vormittag


Der Samstag startete mit einem Vormittag voller spannender Vorträge.


Zu Beginn berichtete Dr. Sarah Teleweit über die Prozesse des EGMR und die Ansichten des dortigen Richters Pinto de Albuquerque zum Thema des Flüchtlignsrechts. Besonders betonte sie hierbei die Fortschreitung der „crimmigration“ – der Verflechtung von Strafrecht und Ausländerrecht. So werden Sanktionen im Strafrecht oft Grundlage von ablehnenden Entscheidungen im Asylverfahren und umgekehrt wird immer öfter auch schon die Einreise von Geflüchteten ohne Papiere strafrechtlich sanktioniert, obwohl das gerade den Kern der Flucht darstellt: die Entfernung von einem Land und System, das Rechte wie die Ausstellung von Papieren nicht mehr ernstnimmt. Auch sprach sie über die sog. Pushbacks in Spanien und dass es innerhalb des EGMR auch stark voneinander abweichende Tendenzen gibt. So verengen Kammern teils die Rechte des einzelnen Geflüchteten, was auch laute Gegenwehr anderer Kammern zur Folge hat. Zuletzt stellte sie fest, dass der EGMR das größte und wichtigste Institut zum Schutz der Schutzlosen im europäischen Raum darstellt und diesem Ruf gerecht werden müsse.


Anschließend berichteten Carsten Gericke vom European Center for Constitutional and Human Rights aus Berlin, Barbara Poharnok vom Hungarian Helsinki Komitee aus Budapest und Giulia Crescini von der Association for Judicial Studies on Immigration aus Italien über ihre Arbeit unter dem Thema „Recht an der Grenze: das EU-Grenzregime und die Menschenrechte“.


Frau Crescini erläuterte die Pushback Fälle an der italienischen Grenze insbesondere vom 24.12.2016 und 15.01.2017 und kritisierte die Kooperation der italienischen Regierung mit der libyschen, die einzig zum Ziel hat die fliehenden Menschen vom Ankommen abzuhalten.


Herr Gericke befasst sich derzeit mit den verheerenden Pushback Fällen an verschiedenen EU Grenzen, insbesondere bei Melilla. Er stellte heraus, dass dort kein Gebrauch mehr von gesetzmäßigen Instrumenten gemacht wird. Insbesondere sei die Fallarbeit erschwert durch das Fehlen von Fällen, denn die Beweisbeschaffung sei kaum möglich.


Frau Poharnok bemüht sich im Rahmen ihrer Vereinigung um strategic litigation vor allem im Bereich der Transitzone zwischen Ungarn und Serbien, in der Menschen ohne entsprechenden Beschluss wahllos arrestiert werden, ohne dass es hierzu eine rechtliche Grundlage gäbe.


Auf die Frage, was für sie als Juristen die größten Herausforderungen in diesem Bereich darstellen antworteten sie zusammenfassend: die Vulnerabilität der Mandanten, limitierte Schutzmöglichkeiten für die Menschen, die Beweisfindung, die Kommunikation und die Angst vor einer solchen, der Zugang zu Betroffenen und insbesondere überhaupt das Finden eines „perfekten“ Präzedenzfalls. Wegen all dieser Umstände sei es unumgänglich in einer Gruppe von Juristen und anderen wie Recherchierenden und Sozialarbeitern daran zu arbeiten, denn nur dann gäbe es eine Chance auf Erfolg.


Nachmittag


Der Nachmittag wurde durch Workshops gestaltet. Die Teilnehmer hatten so in zwei Slots die Wahl jeweils fünf Workshops zu verschiedensten Themen zu besuchen. Im ersten Slot wurde dabei des Thema Inklusion, im zweiten die Exklusion konkretisiert.


In Slot eins besuchte ich den Workshop 4 zum Thema „Anerkennung ausländischer Qualifikationen von Geflüchteten“ von Dr. Eva Weizsäcker, Rechtsanwältin aus Berlin, und Kathleen Neundorf, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenburg. Die Qualifikation bezog sich dabei auf den Abschluss und die Arbeitserfahrung eines Geflüchteten, wobei sich der Vortrag auf die berufliche und weniger die akademische Anerkennung konzentrierte, obwohl auch diese sich schwierig gestaltet. Dabei seien vor allem die verschiedenen Rechtsgrundlagen kaum mehr durchschaubar, stellt doch die EU, Deutschland und auch die Bundesländer oft unterschiedliche Ansprüche an eine Anerkennung. Insbesondere in den sog. reglementierten Berufen ist das Ankerkennungsverfahren nicht nur mühsam hinsichtlich der Beschaffung verschiedenster Unterlagen sondern auch teuer durch den Bedarf an anerkannte Übersetzungen z.B. Der darauffolgende Austausch der Teilnehmer widmete sich den verschiedenen Problemen zur Anerkennung aus Praxis und Wissenschaft.


Im zweiten Slot habe ich selbst im Rahmen des Workshops 10 „Zugang zum Recht“ mit und für den Refugee Law Clinics Deutschland e.V. referiert. In der ersten Hälfte habe ich über meine praktische Arbeit im AnkER Zentrum in der Zeißstraße berichtet. Dort haben wir seit November 2017 ein Projekt zur Beratung vor Ort um den Zugang zum Recht sicherzustellen, was den ehrenamtlichen Helfern gerade in Bayern derzeit in größtem Maß verwehrt und erschwert wird. Das Wohlwollen und die Unterstützung der Heimleitung in Regensburg macht es uns möglich, den Menschen im Zentrum direkt helfen zu können und die Sozialberater in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Gerade da die AnkER Zentren in Bayern (und Sachsen) derzeit ein Pilotprojekt darstellen war das Interesse an der faktischen Umsetzung groß – allerdings auch die Einigkeit über die schwerwiegenden Mängel dieses Konzepts.


Im Anschluss referierte Andreas Eibelshäuser von der RLC Berlin über das Projekt der Beratung auf Samos und behandelte das Thema der GEAS Reformen mit kritischem Blick. (den Zugriff auf die Folien kann man sicherlich klären)


Abend


Nach dem Abendessen fand sich das Plenum erneut zusammen.


Die abendliche Stategiedebatte zum Thema „Kritische Migrationsforschung und juristische Intervention“ wurde durch einen Bericht von Prof. Dr. Sabine Hess von der Georg-August-Universität Göttingen und Kritnet eingeleitet. Sie erzählte von der Entwicklung unserer Grenzen hin zu einer Erhärtung. Man beobachte einen Prozess der Re-Nationalisierung, Abschottung und illiberaler bis sogar illegaler Methoden diese durchzusetzen. Die Grenzforscher sehen dabei eine Brutalisierung an den Grenzen bis hin zu einer „left to die policy“ im Mittelmeerraum. Dabei gehe die Tendenz hin zu einer necropolitischen Grenze. Im Ergebnis werden unsere Grenzen dadurch faktisch die Grenze die Demokratie.


In der anschließenden Debatte wurde unter anderem die Frage der Zusammenarbeit der Grenzforschung mit den Juristen diskutiert, wobei der interessante Gesichtspunkt auftauchte, dass der utilitaristische Umgang schon eine gute Basis sei, jedoch nicht das Ende der Zusammenarbeit darstellen müsse. So bemerke man viele ungesetzliche Methoden an den Grenzen gerade erst und nur aufgrund der intensiven Grenzforschungsberichte. Im Weiteren vertiefte man das Thema des Selbstverständnisses unseres Kontinents, der bereits in den 90er Jahren im Rahmen der Balkankriege eine ähnliche Welle an immigrierenden Menschen durchlebte, diese jedoch als Immigranten und nicht etwas als Geflüchtete verstand. Auch wurde das Thema der Aushebelung grundlegender Rechte durch neugeschaffenes Recht gerade in Transitzonen diskutiert ebenso wie die Relativierung der Rechtsverletzungen gegen den Einzelnen durch die Kategorisierung der Menschen.


Danach fanden sich die Teilnehmer zu einem Gedenken an Dr. Carsten Hörich ein, der nicht nur herausragende Arbeit im Rahmen des Migrationsrechts sondern auch in der Wissenschaft und für das Netzwerk geleistet hatte und plötzlich und unerwartet im Februar diesen Jahres verstorben war. Seine Arbeit ist Inspiration für alle von uns, die es sich in ihrer Tätigkeit als Juristen zur Aufgabe gemacht haben für die Rechte der Menschen zu kämpfen, die sonst ungehört bleiben. Die Emotionen waren gewaltig und obwohl ich nicht das Glück hatte, Carsten Hörich kennen zu lernen, hat es mich tief berührt wie sehr nicht nur seine Arbeit sondern vor allem seine Person geschätzt wurde.


Als entspannenden Abschluss fanden sich alleTeilnehmer an der Bar ein um bei weiteren Gesprächen und auch Diskussionen den Tag gemeinsam zu rekapitulieren und sich über die verschiedenen Workshops auszutauschen.


11.11.2018 Tag 3


Am Sonntagvormittag sprach Dr. Anuscheh Farahat über „Inklusion in der Einwanderungsgesellschaft – verfassungsrechtliche Ansätze“, wobei sie den Prozess der Inklusion gleich zu Beginn als gesamtgesellschaftlich darstellte. Sie umschrieb unseren Weg hin zu einer superdiversen Einwanderungsgesellschaft. Hierbei müsse man das Zusammenwirken aller Faktoren wie Motiv der Flucht, Sprache, Vorbildung, Kultur, Religion und auch soziale Struktur betrachten. Für den Erfolg der Migration sei die Eingliederung elementar, wobei man zwischen interaktiver und partizipierender Inklusion und der Assimilation, der einseitigen Eingliederung der Menschen in allein unsere starre Gesellschaft, unterscheiden müsse. Der Wandel und die gemeinsame Entwicklung sei dabei eine Chance, kein Kontraargument der Inklusion. Die Mehrheit löse sich in Diversität auf, so Dr. Farahat. Sie warf die Frage auf, ob es im Verfassungsrecht Gebote zu integrationsförderndem Recht gibt und stellte heraus, dass insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG an die Staatangehörigkeit und eben nicht an einen Aufenthaltsstatus anknüpft; insgesamt ergebe sich allerdings aus dem Verfassungsrecht jedoch nur eine begrenzte Steuerungsmacht für die Inklusionspolitik. Man solle aber die Praxis der Anknüpfung der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben an den Aufenthaltstitel überdenken. Zuletzt stellte sie dar, dass die Begriffe der Inklusion und der Integration (Eindringen von außen in eine feste Struktur) zwingend zu unterscheiden sind um den Umständen gerecht zu werden.


Einen Einblick in das Thema „Unionsbürgerschaft und (europäischen) Sozialstaat“ gewährten danach Dr. John Philipp Thurn vom Sozialgericht Berlin und Dr. Ibrahim Kanalan von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.


Dr. Thurn berichtete dabei vor allem aus seiner Praxis am Sozialgericht Berlin und stellte heraus, dass öfter Fälle des Sozialhilfeanspruchs von EU-BürgerInnen zu behandeln sind. Dabei obliegt dem Sozialhilfeträger ein Ermessen, sobald eine Person aus der EU einen gefestigten Aufenthalt nachweisen kann. Durch Änderung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 lit. b SGB II in 2016 waren nun auch die EU-BürgerInnen davon ausgeschlossen, außer sie können einen Aufenthalt von nunmehr fünf Jahren (statt wie zuvor sechs Monate) nachweisen. Der schwierigen Lage für die Bürger wird von gerichtlicher Seite her entgegengetreten indem der Gesetzeswortlauten und insbesondere die Härtefallklausel des § 23 Abs. 3 S. 6 SGB XII weit ausgelegt wird, denn ein vollkommener Ausschluss, so Dr. Thurn, dürfe nicht gängige Praxis werden.


Im zweiten Teil des Vortrags stellte Dr. Kanalan die Frage, wie man aus Sicht der EU der Exklusion von Migranten vom Sozialsystem begegnen könne. Als Lösungsvorschläge führte er vor:


(1) Ausweiten der Unionsbürgerschaft hin zu einer Sozialbürgerschaft: jedoch könne man hierbei lediglich eine Stärkung erzielen, eine konkrete Verschaffung des Zugangs wäre hier schwer umsetzbar.


(2) „europäischer Sozialstaat“: nicht konkret normiert, aber aus einzelnen Vorschriften des EUV, AEUV und der Grundrechtecharta erkennbar, jedoch würde eine Stärkung nicht die Inklusion aller bewirken, denn dafür fehlt der EU die notwendige umfassende Kompetenz.


(3) Ableitung aus dem Unionsgrundrecht hinsichtlich des Art. 2 GRC Menschenwürde: soziale Grundrechte sind insbesondere in Art. 27 ff., 34, 35 GRC verankert. Hier läge ein guter Ansatzpunkt um den Zugang zu Sozialleistungen begründen zu können.


Zuletzt durften wir einer äußerst spannenden Podiumsdiskussion zum Thema „Brauchen wir ein neues Einwanderungsgesetz?“ beiwohnen. Es traten auf Dr. Constantin Hruschka vom Max-Plank-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik aus München, Dr. Ulf Rinne vom IZA – Institute of Labor Economics aus Köln, Christoph Tometten, Rechtsanwalt aus Berlin und Robert Nestler von Refugee Law Clinics abroad.


Die Diskussion umfasste dabei die verschiedensten Themen und war unglaublich fesselnd. Ich möchte versuchen einige der angeschnittenen Themen kurz darzustellen um den groben Inhalt wieder zu geben. Meine Notizen fielen etwas knapp aus, weil man stellenweise ausschließlich konzentriert auf das Podium war, aber ich denke einen Einblick kann ich gewähren.


Am bemerkenswertesten fand ich den Halle’schen Entwurf für ein neues Einwanderungsgesetz, der im Februar 2019 publiziert werden soll. Die Idee dieses Entwurfs ist es das Recht zu gewähren auf Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Abhängigkeit von Titeln und Stati. Dabei soll insbesondere der Aufenthalt beendet werden können, jedoch nie illegal sein. Als Begrenzung gibt es Einschränkungsoptionen, als Ausnahme zur Regel, die durch eine zu schaffende Einwanderungsbehörde zu prüfen sind. Einschränkungen sollen jedoch wiederum nicht möglich sein, sofern sich der Betroffene 10 Jahre im Inland aufgehalten hat. „Migrationsrecht ist kein Strafrecht“, so Robert Nestler, weshalb die Begehung von Straftaten zu einer Überprüfung des Status führt, jedoch nicht umgehend zum Verlust eines Aufenthaltsrechts.

Vor allem der Kontrast dieses Entwurfs zu den Ideen der Bundesregierung, die man dem Eckpunktepapier entnehmen kann, ist auffällig. Dieses spricht faktisch davon, dass unqualifizierte Kräfte aus Drittstaaten nicht erwünscht sind. Insgesamt stellt dieser Entwurf eher Hürden auf und setzt dabei auf Mindestkriterien um Rechte zu erhalten. Die IZA schlägt im Gegensatz dazu ein Punktesystem vor angelehnt an das Vorbild aus Kanada.


Es herrschte Einigkeit darüber, dass bei all diesen Debatten oftmals gerade die Perspektive der hochqualifizierten Geflüchteten vergessen wird. So wollen viele von ihnen auch irgendwann wieder gehen können, ohne als Konsequenz jegliche Aufenthaltsrechte zu verlieren. Auch müssen sich Geflüchtete faktisch oftmals entscheiden ob sie arbeiten oder ihre Familie mitnehmen wollen, da das System beides kaum zulässt um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Dr. Hruschka betonte dabei, dass die Asylpolitik und die Migrationspolitik getrennt voneinander zu betrachten sind, wobei eine solche Trennung auf der Zugangs- und nicht auf Inklusionsseite wichtig wäre.


Herr Tometten erzählte aus der Praxis, dass vor allem auch ein Statuswechsel nur schwer, für Ausbildungs- oder Studienabbrecher, die zu diesem Zweck einen Titel erlangt haben, gar nicht möglich ist, was die Optionen der Geflüchteten in erheblichem Maß begrenzt.


Zum Ende hin kristallisierte sich heraus, dass es keinen richtigen Zeitpunkt für die Einführung eines neuen Einwanderungsgesetztes gibt und das nicht erst seit den 90er Jahren, sodass faktisch jetzt der richtige Zeitpunkt wäre. Man müsse dabei das Konzept populär machen, indem man durch transparente und berechenbare Regelungen Akzeptanz in der Gesellschaft schafft.


Mein Fazit


Ich bin sehr dankbar, dass der Dachverband mit seiner Einladung an mich herangetreten ist. Das Forum der Tagung bestand aus einer bunt gemischten Gruppe von Juristen, doch was uns verbindet ist das gemeinsame Ziel das Recht für Migranten gerechter zu machen. Gerade in dem Bereich, in dem wir arbeiten, hat man des Öfteren das Gefühl man kämpft allein auf weiter Flur und dazu bewirkt die Arbeit so oft nur so wenig, so der eigene Eindruck. Doch zu sehen, wie groß die Gemeinschaft der Mitstreiter ist motiviert mich noch einmal ganz neu und lässt mich glauben, dass wir gemeinsam eine Verbesserung erzielen können, insbesondere durch die Zusammenarbeit der Wissenschaft und der Praxis. Die geknüpften Kontakte möchte ich nicht missen und der Erfahrungsaustausch in alle Richtungen hat meine Perspektive erweitert. Dieses Netzwerk ist ein echter Gewinn und ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen diesem Forum beiwohnen.


Dafür gleich mal der Appell an alle Leser: die nächste Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht findet statt vom 08.11. – 10.11.2019, genauere Informationen dazu werden sicher zeitnah auf der Homepage des Netzwerks bekannt gegeben.

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