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Projekt Ankerzentrum

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Die komplexen Asylverfahren sind, gerade für neuangekommene Geflüchtete, oftmals überfordernd. Um Asylsuchenden dabei zu helfen, ihre Rechte wahrzunehmen, bietet die Refugee Law Clinic Regensburg (RLCR) wöchentlich Anhörungsvorbereitungen im sog. „ANKER-Zentrum“ in der Zeißstraße in Regensburg an.


Die Anhörung ist ein zentraler Bestandteil des Asylverfahrens und häufig ausschlaggebend dafür, ob ein Asylantrag Erfolg hat oder nicht. Bei der Anhörung schildern Asylsuchende den Mitarbeiter*innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Fluchtgründe. Auf Basis dieser Befragung wird eine Entscheidung über den Asylantrag gefällt. Problematisch ist dabei, dass Asylsuchende oft weder über den Ablauf der Anhörung Bescheid wissen, noch ihre Rechte kennen. Dies kann bsw. dazu führen, dass wichtige Fluchtgründe unerwähnt bleiben, Verständigungsprobleme mit den Dolmetscher*innen nicht angemerkt werden, oder das für den weiteren Verfahrensverlauf äußerst relevante Protokoll der Anhörung vor dessen Unterzeichnung nicht gründlich gelesen und gegebenenfalls verbessert wird.


Freiwillige der RLCR sprechen daher im Vorhinein mit Asylsuchenden über die wichtigsten Aspekte der Anhörung und versuchen, die Geflüchteten so gut wie möglich auf die teils langwierige und anstrengende Befragung vorzubereiten. Wenn es zeitlich möglich ist, kann zur Vorbereitung auch auf individuelle Fluchtgründe eingegangen werden. Damit die Anhörungsvorbereitung gelingen kann, wird die RLCR im ANKER-Zentrum von freiwilligen Dolmetscher*innen unterstützt.

Was ist unser Aufgabengebiet im Ankerzentrum?

 

Ankerzentren, eine Abkürzung für "Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen," sind spezielle Einrichtungen in Bayern, die im Rahmen der deutschen Asylpolitik eingerichtet wurden. Diese Zentren spielen eine zentrale Rolle im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen und dienen verschiedenen Zwecken im Asylverfahren. In Ankerzentren werden Asylsuchende zunächst nach ihrer Einreise in Deutschland untergebracht, um ihre Identität zu klären, medizinische Untersuchungen durchzuführen und eine erste Bewertung ihres Schutzbedarfs vorzunehmen. Diese Einrichtungen ermöglichen es den Behörden, die Asylverfahren effizienter zu gestalten und den Aufenthalt von Asylsuchenden an einem Ort zu konzentrieren, um die bürokratischen Abläufe zu erleichtern. Des Weiteren dienen Ankerzentren als Entscheidungseinrichtungen, in denen die rechtliche Prüfung der Asylanträge stattfindet. Dieser Prozess beinhaltet die Überprüfung der individuellen Fluchtgründe sowie die Prüfung, ob die betreffende Person Anspruch auf Schutz gemäß dem deutschen und europäischen Asylrecht hat. Ein wesentliches Merkmal von Ankerzentren ist auch ihre Rolle als Rückführungseinrichtungen. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird und keine Aussicht auf Schutz in Deutschland besteht, können abgelehnte Asylsuchende von hier aus in ihre Herkunftsländer oder andere sichere Drittstaaten abgeschoben werden.

Die Einrichtung von Ankerzentren war und ist Gegenstand politischer Diskussionen und öffentlicher Debatten. Befürworter argumentieren, dass sie dazu beitragen, den Asylprozess zu beschleunigen und eine effizientere Verwaltung von Asylanträgen zu gewährleisten. Gegner hingegen kritisieren Ankerzentren oft aus humanitären Gründen, insbesondere hinsichtlich der Lebensbedingungen und der Freiheitsbeschränkungen, die Asylsuchende in diesen Einrichtungen erfahren. In Bayern und anderen Bundesländern Deutschlands sind Ankerzentren ein Teil der Gesamtstruktur der Asylpolitik und sollen die Herausforderungen bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen bewältigen. Die Einrichtungen unterliegen staatlicher Aufsicht und sind von erheblicher rechtlicher Bedeutung im Rahmen des deutschen Asylverfahrens.

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Kontakt: Alexander1.Neumann@stud.uni-regensburg.de

Was sind Ankerzentren Überhaupt?

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