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Projekt Abschiebungshaft

50% aller Abschiebungshaftbeschlüsse sind rechtswidrig

Das ist eine Aussage auf die man bald stößt, wenn man sich mit diesem Rechtsgebiet befasst (vgl. u.a. Legal Tribune vom 15.03.2022 unter Abschiebehaft: "Normales Leben minus Freiheit" (lto.de) oder Frankfurter Rundschau vom 31.08.2019 unter Abschiebehaft: „50 Prozent rechtswidrige Inhaftierungen“ (fr.de)). Und die Erfahrung von Personen, die in diesem Bereich tätig sind, insbesondere von anderen RLCs, bestärken diese Schätzung. 


In Abschiebungshaft kommen Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei denen die Behörden befürchten, sie könnten sich der Abschiebung entziehen. Diese Personen haben keine Straftaten begangen, sondern werden inhaftiert, um die Vollstreckung der Ausreisepflicht abzusichern. Diese Haft kann sich über mehrere Monate bis zu eineinhalb Jahre erstrecken. Die Zuständigkeit für den Haftbeschluss liegt, obwohl es sich um verwaltungsrechtliche Gesetzesgrundlagen handelt, bei den Amtsgerichten. Dies und andere Faktoren führen dazu, dass zahlreiche Beschlüsse mit Rechtsfehlern erlassen werden, gegen die nie vorgegangen oder die sonst in irgendeiner Weise festgestellt werden. Deshalb haben andere RLCs, vor allem in Bremen und Hamburg, damit begonnen Rechtsberatung und Unterstützung spezifisch für diese Personen anzubieten. Diese Projekte versuchen wir nun auch in Bayern zu etablieren. 


Zusammen mit den RLCs Passau und Nürnberg/Erlangen haben wir daher dieses Projekt gestartet. Einmal im Monat besuchen wir die Einrichtung für Abschiebungshaft in Hof, treffen dort Gefangene und bieten ihnen unsere Unterstützung an. In diesen Fällen bieten wir nicht nur Rechtsberatung an, sondern gehen auch selbst gerichtlich gegen die Beschlüsse vor. Das Ziel ist es, den rechtsstaatlichen Defiziten zumindest ein wenig entgegenzuwirken und möglicherweise sogar die Rechtspraxis zu besserer Qualität zu bewegen. 

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