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Exkursion zum VG München am 31.01.2018

Die Anhörungsvorbereitung macht einen gewichtigen Teil der Arbeit der RLC aus, doch in der Praxis ist häufig nicht die Anhörung beim BAMF das Ende des Asylverfahrens, sondern die Klage und anschließende Verhandlung beim VG. Einige Mitglieder hatten die Gelegenheit zwei Verhandlungen im Asylrecht beim VG München beizuwohnen und sich mit Richtern aus der Praxis auszutauschen.


Text und Einleitung von Carmen Mohr


Der Lehrstuhl Graser hat erneut eine interessante und vor allem praxisnahe Exkursion angeboten. Am 31.01.2018 fuhren circa 20 Interessierte, von denen ein Großteil bereits Mitglied bei der RLC ist, mit dem Bus von der Uni Regensburg aus zum Verwaltungsgericht in München. Begleitet wurden wir von Prof. Dr. Graser, Dr. Helmrich und Dr. Borkowski. Um 10.00Uhr begann die Sitzung mit zwei Asylsachen, an der wir teilnehmen durften. Es handelte sich jeweils um Klagen durch Asylbewerber aus der Demokratischen Republik Kongo, wobei die beiden Kläger wohl zuvor eine Ablehnung des Asylgesuchs durch das BAMF erhalten hatten.


Im Mittelpunkt des Verfahrens geht es darum die Fluchtgeschichte aus dem Protokoll, das durch einen Sachbearbeiter des BAMF bei der Anhörung angefertigt wurde, zu rekapitulieren und erneut auf etwaige Fluchtgründe zu untersuchen, welche ein Recht auf einen Aufenthaltsstatus begründen könnten. Der vorsitzende Richter in beiden Verfahren, RiVG Dr. Benedikt Grünewald, stellte hierfür dem Geflüchteten Fragen zu der protokollierten Flucht und versuchte insbesondere etwaige Unstimmigkeiten zu klären. Diese Fragen übersetzte der beiwohnende Dolmetscher zunächst in die Muttersprache des Geflüchteten und anschließend gab er die Angaben des Klägers ins Deutsche übersetzt wieder.


Hier zeigte sich die Problematik der Asylverfahren: Nicht nur, dass bei der Anhörung oftmals die Angaben durcheinandergeraten, da viele Geflüchtete ihre Geschichte nicht chronologisch und strukturiert erzählen, sondern auch durch die Übersetzung schleichen sich sowohl bei der Anhörung als auch vor Gericht Fehler ein. Die Befragung über die Fluchtgeschichte nimmt bei Gericht den Großteil der Sitzung ein.


Nachdem Dr. Grünewald die Geschichte zu seinem Verständnis erneut und mit Korrekturen zum Protokoll aufgenommen hatte konnte die vertretungsberechtigte Anwältin Fragen an den Geflüchteten richten und weitere Anmerkungen ihrerseits machen, die einen Aufenthaltsstatus begründen könnten. Hier stellte sie in beiden Fällen auch die politische und gesellschaftliche Situation in der Demokratischen Republik Kongo dar, um die Gefährdung der Geflüchteten zu untermauern.


Nach jeweils etwa 90 Minuten Verhandlungen beendete Dr. Grünewald die Sitzung und stellte fest, dass das Urteil zugestellt werden würde.




Im Anschluss an die beiden Verhandlungen gingen wir in die Kantine des Gerichts um gemeinsam mit Dr. Grünewald zu Mittag zu essen und danach hatten wir die Gelegenheit einer Gesprächsrunde mit der Präsidentin des VG München Andrea Breit und Dr. Grünewald beizuwohnen.


Frau Breit betonte zu Beginn ihre Wertschätzung für Projekte wie die RLC, da nicht nur ein erstmaliger Einblick in die juristische Praxis bereits im Studium erfolgt, sondern zugleich durch eigenständige Recherche ein bisher unbekanntes Rechtsgebiet wie das Asylrecht behandelt würde. Wir hatten die Möglichkeit Fragen zu stellen und so einen detaillierten Einblick in die verfahrensrechtliche Seite des Asylverfahrens zu erhalten.


Frau Breit erklärte u.a., dass das VG München ebenso wie andere VGs ihr Personal durch die stark gestiegene Zahl der Asylverfahren aufstocken mussten. Problematisch ist hierbei, dass in kürzester Zeit verfügbare Richterinnen und Richter sowie Verwaltungsangestellte gefunden werden mussten und zudem würden diese nach einer gewissen Zeit durch die Verbeamtung auf Lebenszeit eingestellt werden, sodass ein Personalabbau bei Abflauen der Asylverfahrensflut nur schwer möglich ist.


Dr. Grünewald berichtete, dass er bereits in dem halben Jahr seiner Tätigkeit am VG München beinahe 400 Fälle zu bearbeiten hatte. Auf die Frage hin ob es nicht schwierig sei bei einer solchen Anzahl noch einzelfallspezifisch zu entscheiden antwortete er, man müsse immer wieder daran denken, dass es für den betroffenen Geflüchteten die erste und zumeist einzige Verhandlung sein wird in der er sein potentielles Recht auf einen Aufenthaltsstatus geltend machen kann. So müsse man jeden Fall als den ersten Fall dieses Klägers und nicht eben als den einen von vielen aus Richterseite betrachten.


Auf die Frage, wie man denn als Richter die Glaubwürdigkeit eines Geflüchteten beurteilt, die ja maßgeblich für die Entscheidung ist, erklärte Dr. Grünewald, dass die objektiven Berichte u.a. des Auswärtigen Amts und anderer Stellen wie NGOs eine gute Grundlage bieten um eine Geschichte auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Auch bekomme man durch die erhebliche Anzahl an Asylverfahren ein Gespür dafür, ob der Betroffene eine Geschichte erfindet oder tatsächlich wie dargestellt durchlebt hat.


Gerade in der zweiten Verhandlung der wir beigewohnt haben wurde uns klar, dass insbesondere das Auftreten des Geflüchteten vor dem Richter einen großen Unterschied macht. Erzählen die Geflüchteten ihre Geschichte zumeist mit vielen Details und emotional ist man gewillt ihm Glauben zu schenken. In eben der zweiten Verhandlung jedoch musste der Geflüchtete durch Dr. Grünewald beinahe gedrängt werden die bereits bei der Anhörung dokumentierten Details zu erzählen, stellenweise wirkte er teilnahmslos und zuckte mit den Schultern. Dies trug nicht dazu bei der Geschichte Wahrheitsgehalt zuzusprechen.


Auf die Frage hin wie man denn eine potentielle Teilnahmslosigkeit von einem Trauma unterschieden kann, erklärten uns Frau Breit und Dr. Grünewald, dass ein Trauma meist schon vor einer Verhandlung bekannt ist, sei es durch ein ärztliches Gutachten oder eine Erklärung von einem Betreuer oder Sozialarbeiter. Auch in Verhandlungen habe man es schon ganz deutlich merken können, wenn ein Geflüchteter durch das Erlebte erheblich traumatisiert sei. Dabei wurde klar, wie wichtig auch die Beteiligung von den Betreuern und anderen Stellen für einen positiven Ausgang des Asylverfahrens ist. Ein Zusammenspiel aller Beteiligten wie der Regierung, den Ämtern, den Gerichten oder den vielen Hilfsstellen ist zwingend notwendig um den vielen Einzelfällen gerecht werden zu können.


Nach einem beinahe zweistündigen Gespräch brach die Gruppe wieder auf und fuhr zurück nach Regensburg. Für mich war es eine erstklassige Chance sich mit Praktikern über die Flüchtlingssituation und insbesondere auch die rechtliche Lage austauschen zu können. In der RLC sind wir im Rahmen des Asylverfahrens selbst meist mit der Vorbereitung und Begleitung betraut. Nun haben wir zudem einen Einblick in den nächsten und zumeist letzten Schritt des Asylverfahrens erlangt – das Gerichtsverfahren. Wir möchten uns herzlich bei Frau Breit und Herrn Dr. Grünewald für ihre Zeit und ihr Engagement bedanken und hoffen auf eine derartige Chance auch in der Zukunft, sodass noch mehr Interessierte die rechtspraktische Seite kennen lernen können.

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