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Bericht zum Vortrag „PLAP“

Im Rahmen der Vortragsreihe der RLCR war Sarah Morton am 22.05.2017 zu Besuch. Sie ist die ehemalige Direktorin des „Harvard Prison Legal Assistance Projects“ (PLAP) der Harvard Law School (Cambridge, Massachusetts), das Jurastudierenden den Zugang zu Praxiserfahrung ermöglicht. Anders als bei der RLCR betreuen die Studenten jedoch Inhaftierte in Gefängnissen in Massachusetts.


Text von Julia Traßl, Titelbild von Carmen Mohr


Allgemeines zu PLAP


PLAP ist eine kostenlose, studentische Rechtsberatung für Gefängnisinsassen im Staat Massachusetts, finanziert durch die Harvard Law School. Der Großteil der etwa 150 – 200 Mitglieder stellen Studenten der Harvard Law School, vom ersten Semester bis hin zum Doktoranten- oder LLM-Programm, dar. Es werden allerdings auch zwei Anwälte im Rahmen einer Halbzeitstelle für komplexere Rechtsfragen beschäftigt.


PLAP wurde circa 1972 gegründet und fußt auf drei Säulen.


Die Rechte von Gefängnisinsassen durch rechtliche Unterstützung stärken

Jurastudierende die anwaltliche Tätigkeit näherbringen

Jurastudierenden in öffentlichen und sozialrechtlichen Fragen sensibilisieren

Leistungen


Die Studenten arbeiten u.a. an der PLAP-Telefonhotline, die durch eine Vereinbarung mit den Gefängnissen kostenlos für Häftlinge zu erreichen ist. Dort nehmen die Studenten an 50 Stunden pro Woche Fälle auf und beantworten kurze Fragen oder nehmen Fälle auf. Neue Mitglieder haben Anfangs eine Stunde pro Woche Telefondienst. Ansonsten beantworten die Studenten die zahlreichen Briefe mit Fragen aller Art – viele Insassen wollen oftmals auch nur reden oder ihre Geschichte erzählen.


PLAP schickt den Häftlingen auch eine gewisse Anzahl an Kopien mit rechtlichen Informationen, wie zum Beispiel Gesetze oder Fallentscheidungen, da jene selbst nur handschriftliche Kopien in den Rechtsbibliotheken anfertigen dürfen. Es wird bei der Leistung der Mitglieder, ebenso wie in der RLC Regensburg, klar unterschieden: die Studenten leisten rechtliche Informationen – anders als Anwälte, keinen rechtlichen Rat.


Neben dem Telefondienst können erfahrenere PLAP-Mitglieder auch als Ausbilder der neueren Mitglieder arbeiten und so eine qualitativ hochwertige Rechtsauskunft sichern.


Haupttätigkeit ist allerdings die Bearbeitung von Fällen. Studenten können sich freiwillig für einen Fall, der ihnen zusagt melden und diesen dann allein oder in Teams bearbeiten, wobei ihnen die erfahreneren Mitglieder und die zwei Teilzeitanwälte beratend zur Seite stehen.


Es werden insbesondere zwei Arten von Fällen übernommen:


Anhörungen zur Haftaussetzung

Diese kommt ausschließlich bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen zu tragen. Nach 15 Jahren Haft hat ein lebenslangeinsitzender Sträfling alle 5 Jahre ein Recht auf eine solche Anhörung.


Disziplinaranhörungen

Die meisten Fälle von PLAP sind Disziplinaranhörungen. Das sind Anhörungen im Gefängnis selbst, um Verstöße gegen die Gefängnisordnung zu ahnden. Das kann vom Nichterscheinen zur Zählung, über Verstöße gegen Platzregeln bis hin zu Körperverletzungen oder Totschlägen reichen. Gerade in diesen Verhandlungen arbeiten so gut wie keine Anwälte. Jedoch ist insbesondere hier rechtliche Unterstützung von Nöten, da jede Äußerung vor dem Disziplinargericht in der späteren Strafgerichtsverhandlung gegen den Insassen verwendet werden kann.


Erfolge


In beiden Fallvarianten sind die Sträflinge auf Unterstützung der Studenten angewiesen. Die meisten Insassen vertreten sich nämlich andernfalls, mangels des Geldes für einen Anwalt, selbst.


Die PLAP-Mitglieder leisten in diesen Fällen deshalb einiges: Sie erstellen eine Klagestrategie, halten Befragungen ab, formulieren Klageschriften, rufen Zeugen auf und halten Anfangs- und Schlussplädoyer in der Anhörung.


Auch, wenn PLAP den Großteil der Fälle verliert, geben die Studenten jedoch stets ihr Bestes und lernen so nicht nur die praktische Arbeit als Anwalt, sondern auch den Umgang mit schwierigen Fällen und sozialbenachteiligten Mandanten. Trotz allem ist die Reaktion der Gefängnisinsassen, nach Aussage von Frau Morton, durchwegs positiv, da sie, selbst wenn ihre Fälle verloren werden, doch zeitweise unterstützt und damit emotional gestärkt wurden.


Fazit


Insgesamt freuen wir uns sehr von Frau Morton und dem tollen Projekt der Harvard Law School gehört zu haben und nun ihre Erfahrungen und unsere Rückschlüsse daraus in unsere Tätigkeit in der Refugee Law Clinic einfließen zu lassen, denn wie Sarah Morton betonte: „alle Länder können vom Vergleich nur profitieren!“.

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