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Bericht zum Vortrag „A Forum of Last Resort?“

Dr. Alfredo Narváez Medécigo bereicherte die RLC am 03.07.2017 mit einem Vortrag zum Thema „Letzte Hoffnung Gerichtsverfahren? – Strategic Litigation im Inter-American System of Human Rights“. Dabei ging es um die Möglichkeiten der Überwachung und Geltendmachung von Menschenrechten in ganz Amerika. Der gebürtige Mexikaner arbeitet derzeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.


Text und Titelbild von Pia Wilczek


Völkerrechtliche Instrumente zur Einhaltung von Menschenrechten

Zur Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen existiert ähnlich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch in Amerika ein interamerikanisches Gericht, welches seinen Sitz in San José/Costa Rica hat. Dieses entscheidet über Vorlagen der Kommission der Organization of American States (OAS), die Menschenrechtsverletzungen in den zugehörigen Staaten untersucht. Die OAS ist ein Zusammenschluss aller 35 Staaten Nord-, Mittel- und Südamerikas, um Friede, Gerechtigkeit, Unabhängigkeit und Solidarität auf dem Kontinent zu stärken. Dies geschieht zum einen allgemein über Länder- und Themenberichte, zum anderen durch Vor-Ort-Besuche und die Aufarbeitung und gegebenenfalls Verurteilung der Staaten in konkreten Fällen von Menschenrechtsverletzungen.


Probleme der OAS

Auch wenn die OAS anfangs von allen Staaten anerkannt wurde, steht sie heutzutage vor einigen Herausforderungen. Insbesondere die nur teilweise Ratifizierung mancher Menschenrechtsschutzabkommen oder die Ratifizierung unter Vorbehalten von einigen Mitgliedsstaaten stellt die Kommission vor die Herausforderung, nicht einheitlich handeln zu können. So kann sie keinen einheitlichen Schutzstatus garantieren. Bemerkenswert ist, dass die Vereinigten Staaten von Amerika keineswegs als gutes Vorbild vorangehen, sondern selbst die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1978 nicht unterzeichnet haben.


Zudem mangelt es an finanzieller Unterstützung. Dies hat zum Teil leider seinen Grund auch in der Verweigerung weiterer Unterstützung durch Mitgliedsstaaten nach einer Verurteilung derselben. So bringt der Erfolg der OAS das eigene System in Gefahr. Weiterhin kommt es im Völkerrecht immer wieder vor, dass die verordneten Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten nicht eingehalten bzw. umgesetzt werden.


Arbeitsweise der OAS

Die Kommission der OAS ist zunächst das wichtigste Organ der Institution. Dieser werden individuelle Anträge von Menschenrechtsverletzungen vorgelegt. Lassen sich Indizien dafür finden, müssen Ermittlungen begonnen und gegebenenfalls einstweilige Maßnahmen – insbesondere bei Todesurteilen – getroffen werden.


Dr. Narvaéz Medécigo

Dabei hat die Kommission die Pflicht, einzelne Maßnahmen dem interamerikanischen Gericht vorzulegen. Richter und Beamte des jeweilig angeklagten Herkunftsstaates sind dabei von der Arbeit und Entscheidung ausgeschlossen.


Die Arbeit der OAS hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Erstellten sie früher, zu Zeiten der Militärdiktaturen in Süd- und Mittelamerika, vor allem allgemeine Lageberichte, verschiebt sich der Fokus heute hin zur Bearbeitung individueller Anträge. Hierbei kann jeder, sowohl Private als auch NGOs, eine Menschenrechtsverletzung anprangern. Thematische Anhörungen (also von Einzelfällen unabhängige Besprechungen zu einzelnen Problemen bei Menschenrechtsverletzungen) und Vor-Ort-Besuche der Kommission nahmen ebenfalls zu.


Erfolgschancen der OAS

Auch wenn die Arbeit der OAS wohl in vielen Bereichen nur geringe Auswirkungen und Erfolge erzielt, so ist sie doch ein erster und guter Weg, Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen. Insbesondere das „naming and shaming“ einzelner Staaten scheint den verurteilten Staaten unangenehm zu sein. Besonders herauszuheben ist zudem der Fall „Radillo Pacheco“: Die hierbei erfolgte Verurteilung Mexikos führte zu einer allgemeinen Umstellung des Schutzes der Verfassung und Schulung aller Richter zum Thema Menschenrechtsschutz.


Fazit

Trotz aller Schwierigkeiten führt das Anprangern und Öffentlichmachen der Menschenrechtsverletzungen zu einer Reduktion derselben. Ein Eindruck bleibt: Jede Verletzung, die so verhindert wurde, ist die viele Arbeit wert!


In gleichem Maße war auch in der anschließenden spannenden Diskussion jede genommene Minute von Dr. Narváez Medécigo viel wert, für dessen Engagement wir uns herzlich bedanken möchten.

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