Gastreferent Niteesh Upadhyay aus Indien berichtete von der sog. „Public Interest Litigation“ seines Landes. Diese besondere Verfahrensart eröffnet das Rechtsystem des Landes auch für diejenigen Sozialschichten, die ansonsten keinen Zugang zu Gerechtigkeit hätten.
Text und Titelfoto von Bastian Winter
Am 14. Juli 2016 begrüßte die Refugee Law Clinic Regensburg (RLCR) einen Gastreferenten aus dem fernen Indien. Niteesh Kumar Upadhyay arbeitet als Assistenzprofessor an der Galgotias University nahe Neu Delhi. Sein Vortrag ergänzte die Vortragsreihe der RLCR zu „Strategic Litigation“ (dt. Strategische Prozessführung) um Erfahrungen mit dem Thema im Ausland. In Indien gibt es dafür eine besondere Verfahrensart.
Die sogenannte „Public Interest Litigation“ (PIL) ist in der Verfassung des Landes verankert und wurde vom indischen Supreme Court Ende der 1970er Jahre entwickelt. Sie soll der Wahrung öffentlicher Interessen dienen – vor allem dann, wenn sich die Verletzten selbst eine Prozessführung nicht leisten können oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum Rechtssystem haben.
Das besondere an der PIL ist, dass die Klage – anders als im deutschen System der Klagebefugnis – auch von dritten Personen im Namen der Betroffenen erhoben werden kann (= Popularklage). Niteesh nannte als Beispiel einen Richter, der morgens beim Lesen der Zeitung auf eine Geschichte stößt, die seiner Meinung nach von einem Gericht untersucht werden sollte. Die PIL ermöglicht ihm dies. Dazu stellt er in seinem Namen eine Petition an das zuständige Gericht und erläutert den Sachverhalt. Das Gericht geht dem nach und erhebt – anders als im indischen Common Law System sonst üblich – selbständig Beweise.
Sexuelle Belästigung und geblendete Häftlinge – Beispiele der PIL
Für deutsche Juristen ist das System der Popularklage eher unbekannt. Nur in der bayerischen Verfassung gibt es eine entsprechende Regelung. Um also den Anwesenden zu erklären, für welche Fälle die PIL gedacht ist, band Niteesh das Publikum mit ein. Er forderte die Zuhörer auf, sich zu überlegen, für welche öffentlichen Interessen sie eine PIL nutzen würden. Transgender-Toiletten im öffentlichen Raum und gleicher Lohn von Frauen und Männern waren Beispiele die genannt wurden.
Niteesh griff in einem Beispiel die Frage nach den Toiletten noch einmal auf. Er erklärte, dass die Grundschulbildung in Indien mancherorts zu 90% mit Jungen belegt sei, da es an den Schulen keine separaten Toiletten für Mädchen gebe und die Eltern daher nicht wollen, dass ihre Töchter dort zur Schule gehen. Hiergegen könne man mittels einer PIL vorgehen.
Als weitere Beispiele für typische PIL-Klagen nannte Niteesh Fragen von Gleichberechtigung, Zugang zu medizinischer Versorgung und Klagen gegen Praktiken der Polizei. Vor allem bei letzteren mussten die Gerichte wichtige Grundsatzentscheidungen fällen. So zum Beispiel war es üblich, Verdächtige bereits bei kleinsten Delikten in Handschellen abzuführen und Festgenommenen den Grund ihres Arrests nicht mitzuteilen. Diese – und weitere ähnliche – Praktiken wurden von den Gerichten aufgrund einer PIL untersagt.
Im Anschluss stellte Niteesh weitere berühmte Fälle von Public Interest Litigation vor. Der Fall „Vishaka vs. State of Rajasthan“ (1997) handelte von sexueller Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz. Aufgrund einer PIL stellte das Gericht Regeln gegen Belästigungen am Arbeitsplatz auf, die bis zur Gesetzgebung gerichtlich durchsetzbar sein sollten. Das Gesetz kam jedoch erst im Jahr 2013, so dass die Regeln des Gerichts lange Zeit der Maßstab waren.
Ein sehr schockierender Fall war die Sache „Anil Yadav & Others vs. State of Bihar & Others“ (1982). Die Petition förderte eine brutale Praktik in einigen indischen Gefängnissen zu Tage. Gefangenen Verdächtigen wurden noch während der Untersuchungshaft die Augen aufgestochen und Säure hineingegossen, sodass sie die Sehfähigkeit verloren. Dies sollte der Verhinderung weiterer Straftaten dienen. In separaten Verfahren (z.B. „Mahesh and Others vs. State Of Rajasthan“ (1987)) wurden die Verantwortlichen mit lebenslanger Haft bestraft.
Weitere Fälle von PIL drehten sich um die Gewalt gegen Frauen in Gefängnissen (da bis dahin nicht nach Geschlechtern getrennt), die Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe und die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet.
Probleme und Missbrauch der PIL
Niteesh gab zu, dass es bei allen positiven Effekten der PIL natürlich auch Probleme gibt. Die Gerichte hätten immer wieder Schwierigkeiten die Grenze zwischen öffentlichen und rein privaten Interessen zu finden. Es sei außerdem schwer zu verhindern, dass Einzelne die PIL missbrauchen um Bekanntheit oder ihre politischen Ziele zu erreichen. Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lässt sich eine starke politische Komponente der PIL nicht leugnen. Niteesh berichtete von zwei beispielhaften Fällen für eine Vielzahl von versuchten Missbräuchen.
In einem Fall versuchte die Frau des damaligen Regierungschefs des Bundesstaates Gujarat (heute Premierminister), Narendra Modi, zu erreichen, dass Männer verpflichtet werden, die Ehe zu vollziehen und sich nicht von ihren Frauen zu trennen. Sie befürchtete, dass das Beispiel eines hohen Staatsbeamten andere Männer dazu verleiten könnte ebenso zu handeln. Dieser Fall zeige deutlich, dass eine Abgrenzung zwischen rein persönlichen und öffentlichen Interessen manchmal schwierig sein kann, meinte Niteesh. Da diese Petition aber lediglich die Privatsphäre von Paaren betreffe und nichts mit öffentlichem Interesse zu tun hatte, wies das Gericht den Antrag ab.
In einem anderen Fall wurde ein Professor beschuldigt, dass er seinen Posten durch gefälschte Dokumente bekommen hätte. Die Vorwürfe stellten sich als gänzlich falsch heraus, weshalb der Antragsteller mit einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Rupien (ca. 750$) belegt wurde. Eine Menge Geld in einem Land, in dem knapp der Hälfte der Bevölkerung pro Tag weniger als 1$ zum Leben bleibt.
Ein weiteres Problem sei die Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Wie in allen anderen Common-Law-Ländern sind Präzedenzfälle in Indien nur bindend, wenn sie bereits von einer höheren Instanz entschieden wurden. Wenn gleich gelagerte Fälle aber bei verschiedenen Gerichten gleicher Instanz anhängig würden, könnten unterschiedliche Entscheidungen ergehen, so Niteesh. Dies sei vor allem bei Fällen problematisch, die eine Vielzahl von Menschen betreffen und nicht nur den Antragsteller. Dies ist aber bei nahezu allen PIL-Petitionen der Fall.
Deutsche Juristen mit Skepsis
Im Anschluss an seinen Vortrag stellte sich Niteesh noch den Fragen der Zuhörer. Sie zeigten, dass sich deutsche Juristen mit dem System der generell zulässigen Popularklage nicht so recht anfreunden möchten.
Einer der anwesenden Juristen stellte den Unterschied zum deutschen System heraus und fragte, wie das indische Rechtssystem überhaupt die Belastung durch die Popularklagen aushalte. Niteesh gab zu, dass die PIL eine große Zahl an Fällen für die Gerichte generiere. Derzeit seien noch ca. drei Millionen Fälle anhängig. Zur Bearbeitung bedienten sich Gerichte junger Jura-Absolventen, die die Fälle vorab sortieren und aufbereiten. Dennoch gäbe es in Indien immer noch eine extreme Verfahrensdauer. Die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens betrug im Jahr 2011 laut Medienberichten noch 15 Jahre, sollte aber stark reduziert werden.
Prof. Graser hinterfragte daraufhin das ganze System der PIL. Er wollte wissen, warum die Menschen ihre Fälle nicht selbständig vor Gericht bringen könnten, wenn es zum Beispiel ansonsten kostenlos wäre. Der Referent erklärte dies mit kulturellen Begebenheiten. Zunächst sei in manchen Regionen die Alphabetisierungsrate so gering, dass ein großer Teil der dort lebenden Menschen selbständig kein Gericht anrufen könnte. Außerdem herrschten in einigen Gebieten noch starke autoritäre Strukturen vor. Viele Menschen würden von ihren Arbeitgebern soweit unterdrückt, dass sie gegen ihn nicht vor Gericht gehen können, ohne Angst haben zu müssen, mindestens ihre Arbeit, wenn nicht sogar ihr Leben zu verlieren.
Eine wichtige Frage war auch noch, ob die Gerichte im Rahmen der PIL-Rechtsprechung die Verwaltung und Regierung in manchen Bereichen ersetzen. Niteesh bejahte das. Ein Problem sei es, wie Gesetze in Indien gemacht würden. Nur ein relativ kleiner Teil der 800 Abgeordneten seien Juristen und einige seien wahrscheinlich sogar Analphabeten. Deshalb vertrauten die Menschen eher der Entscheidung eines Gerichts als der von Politikern. Die Judikative nehme daher eine sehr starke Stellung in Indien ein.
Zum Ende bedankte sich Prof. Graser im Namen der Anwesenden für den Besuch und die interessanten Einblicke in das Rechtssystem und die Kultur Indiens.
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